BGH, Beschluss vom 25.10.2010 - II ZR 219/09
Fundstelle
openJur 2010, 10474
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Anspruch eines Wahlbewerbers zur Kammerversammlung auf Übermittlung der Daten der Wahlberechtigten zum Zweck der Wahlwerbung


Zum Anspruch von über einen Treuhandvertrag mit der Treuhandkommanditistin an einer Publikums-KG beteiligten, im Innenverhältnis Kommanditisten gleichgestellten Treugebern auf Mitteilung von Namen, An ...