BGH, Urteil vom 06.10.2010 - VIII ZR 271/09
Fundstelle
openJur 2010, 10414
  • Rkr:

Kein Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten, die aufgrund Honorarvereinbarung über die gesetzliche Vergütung hinausgehen.


AG Pfaffenhofen a.d. Ilm

Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr von Italien nach Deutschland: Minderung der Schadenersatzpflicht eines unbegrenzt haftenden Frachtführers bei unterlassener Wertdeklaration für abhanden gekommene Softwareprodukte