1. Hinsichtlich des Zeitpunkts des Anspruchsübergangs gemäß § 116 SGB X ist zu differenzieren. Maßgeblich für die Differenzierung ist der Grund der Leistungserbringung und nicht der Träger der Leistun ...
Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen, Pflichtversicherungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz, Ausgleich von Härten, bestandskräftige Leistungsbescheide
Einem Krankentagegeldversicherer, der seine zunächst vorbehaltlos erbrachten Leistungen auf Grundlage einer späteren Begutachtung des Versicherungsnehmers wegen hierbei festgestellter Berufsunfähigkei ...