BGH, Urteil vom 26.06.2003 - 1 StR 269/02
Fundstelle
openJur 2010, 10205
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Auch nach Wegfall des § 217 StGB a.F. beginnt bei regulärem Verlauf die Geburt und damit der Anwendungsbereich der §§ 211 ff. StGB mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen.


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