BGH, Urteil vom 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Fundstelle
openJur 2010, 10185
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Arzthaftung: Beweislast bei Vorwurf eines Diagnosefehlers und eines Fehlers in der Befunderhebung; Spaltung eines Abszesses ohne sterile Handschuhe


Arzthaftung: Haftung eines Ultraschallspezialisten, der beim Ultraschall den fehlenden rechten Unterarm eines Embryos bzw. Feten nicht entdeckte


Arzthaftung: Umfang der Dokumentationspflicht; Infektion eines Neugeborenen mit Rotaviren in einem Krankenhaus; Überbeatmung eines Patienten im Jahr 1996 bei CO2-Werten zwischen 25 und 30 mm/Hg


Gewährleistung beim Tierkauf: Mangelhaftigkeit eines Dressurpferdes wegen einer Spat-Erkrankung


OLG Frankfurt am Main

Arzthaftungsprozess: Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter; Heranziehung vorliegender Gutachten zur Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung


Krankenhaushaftung: Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen schwerster Schädigungen im Zusammenhang mit dem Geburtsvorgang