BGH, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 169/02
Fundstelle
openJur 2010, 10161
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Insolvenzverfahren: Ununterbrochene Duldung der Kontoüberziehung über sechs Monate als Kreditgewährung


Ein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ist nur dann zu bejahen, wenn der Schuldner die Rechtshandlung als solche vorsätzlich vornimmt und bei ihrer Vornahme erkennt und billigt, dass diese Rechtshandlun ...