BGH, Urteil vom 22.05.2003 - 5 StR 520/02
Fundstelle
openJur 2010, 10058
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Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben


1. Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) kann nur derjenige sein, der selbst zur Aufklärung steuerlich erheblicher Tatsachen besonders verpflichtet ist. 2. Das M ...


Strafrecht Steuer- und Abgabenrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 35 AO; § 370 Abs. 1 Nr. 2 AG

Kein Vertrauensschutz bei Festsetzung von Eigenheimzulage; keine Divergenz bei nur pauschalen Hinweisen auf höchstrichterliche Rechtsprechung


Pflicht zur Anpassung eines Folgebescheids an den Grundlagenbescheid; Zeitpunkt des Eintritts und Umfang der Bindungswirkung des § 182 Abs. 1 Satz 1 AO; Aufhebung einer Eigenheimzulagenfestsetzung