BGH, Urteil vom 18.06.2003 - IV ZR 59/02
Fundstelle
openJur 2010, 10037
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Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Umwandlung einer unwiderruflichen in eine widerrufliche Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung; Gläubigerbenachteiligung durch unentgeltliche Leistung des Schuldners


Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Erstattung von Beiträgen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses; Rückerstattungsfähigkeit von Umlagen


Der Rückkaufswert aus einer Lebensversicherung des Insolvenzschuldners steht nicht der Insolvenzmasse zu, wenn der Insolvenzschuldner die Todesfallansprüche aus der Versicherung sicherungshalber an di ...


Betriebliche Direktversicherung; fehlerhafte Bestätigung einer Bezugsrechtseinräumung; Ersatz des Vertrauensschadens


1) Zur Zumutbarkeit der Verwertung einer Kapitallebensversicherung, für die ein Hilfebedürftiger geraume Zeit vor Eintritt der Hilfsbedürftigkeit seiner Schwester zur Schuldentilgung ein unwiderruflic ...


Öffentliches Recht Sozialrecht

Das Bezugsrecht der zugunsten der Ehefrau des Bäckermeisters abgeschlossenen Rentenversicherung ist nicht widerruflich, wenn ihr unmittelbar im Versicherungsschein ab dem Erreichen des 60. Lebensjahre ...