BGH, Urteil vom 18.06.2003 - IV ZR 59/02
Fundstelle
openJur 2010, 10037
  • Rkr:

Betriebliche Altersvorsorge: Anspruch des Insolvenzverwalters eines geschäftsführenden Alleingesellschafters gegen die Gesellschaft auf Kündigung eines durch die Gesellschaft für den Insolvenzschuldner als unwiderruflich Bezugsberechtigten geschlossenen Rentenversicherungsvertrages


Abschluss einer fondsgebundenen Rentenversicherung: Wirksamkeit einer separaten Kostenausgleichsvereinbarung bezüglich der Abschluss- und Einrichtungskosten der Versicherung


Direktversicherung; eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht; Anspruch auf Herausgabe der Versicherungsleistungen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis