BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13
Fundstelle
openJur 2014, 1047
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Versicherungsmaklervertrag: Rechtliche Einordnung der Beratung von Kunden einer privaten Krankenversicherung hinsichtlich eines Tarifwechsels innerhalb derselben Gesellschaft; Inhaltskontrolle für eine formularmäßige Vergütungsabrede


Die Beratung bzw. Aufklärung über eine sogenannte Nettopolice unterliegt der besonderen Dokumentationspflicht nach §§ 61 Abs. 1 Satz 1, 62 VVG. Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Dokumentation hinsic ...


Brandenburgisches OLG

1. Auf den Rücktritt des Versicherungsnehmers von dem Lebens-/Rentenversicherungsvertrag gemäß § 8 Abs. 5 VVG a. F. ist die Bestimmung des § 176 VVG a. F. nicht anzuwenden; die Rückabwicklung erfolgt ...


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Zivilrecht Versicherungsrecht
§§ 346, 357 BGB; § 5a VVG