BGH, Urteil vom 12.12.2013 - III ZR 124/13
Fundstelle
openJur 2014, 1047
  • Rkr:
Brandenburgisches OLG

Nettorentenversicherungspolice; Wirksamkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung


Die beratende Bank ist aufgrund eines mit ihrem Kunden geschlossenen Finanzierungsberatungsvertrags nicht verpflichtet, diesen darüber zu informieren, dass ihr für die Vermittlung einer Lebensversiche ...


Bank- und Börsenrecht Zivilrecht
§ 280 Abs. 1 BGB

Zum wirksamen Zustandekommen des vermittelten Versicherungsvertrags als Voraussetzung für den Wertersatzanspruch des Versicherungsvertreters, wenn der Kunde die mit ihm geschlossene Vergütungsvereinba ...


Zivilrecht Versicherungsrecht
§§ 346, 357 BGB; § 5a VVG

1. Auf den Rücktritt des Versicherungsnehmers von dem Lebens-/Rentenversicherungsvertrag gemäß § 8 Abs. 5 VVG a. F. ist die Bestimmung des § 176 VVG a. F. nicht anzuwenden; die Rückabwicklung erfolgt ...