BGH, Urteil vom 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Fundstelle
openJur 2010, 9848
  • Rkr:

1. Wird bei einem Verkehrsunfall ein Kfz beschädigt, hat der Geschädigte, der einen auf Gewinnerzielung ausgerichteten Reparaturbetrieb führt, grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Fremdr ...


Berührungsloser Unfall; Spurwechsel; Richtgeschwindigkeit; Betriebsgefahr


Vorschaden; Abgrenzbarkeit; Wiederbeschaffungswert


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