Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.12.2013 - 13a ZB 13.30131
Fundstelle
openJur 2014, 400
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Für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige ist angesichts der aktuellen Auskunftslage im Allgemeinen derzeit nicht von einer ex ...


Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit; Sperrwirkung der Erlasslage; verfassungskonforme Anwendung bei extremer Gefahrensituation


1. Afghanische Staatsangehörige sind bei einer Rückkehr in die Südostregion (hier Ghazni) nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben na ...


Afghanistan; Abschiebungszielort; regionaler bewaffneter Konflikt; unionsrechtliches Abschiebungsverbot wegen drohender Verletzung des Art. 3 MRK; schlechte humanitäre Bedingungen; nationaler Abschiebungsschutz


1. Afghanische Staatsangehörige sind bei einer Rückkehr in die Ostregion (hier: Nangarhar) nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben n ...


1. Afghanische Staatsangehörige sind bei einer Rückkehr in die Zentralregion (hier: Maydan-Wardak) nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt (wie Urteil des Senats vom 20.1.2012 Az. 13a


Asyl Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Maydan-Wardak; Sperrwirkung; extreme Gefahrensituation


Rückkehrgefährdung alleinstehender afghanischer Männer; hier: Provinz Ghazni


Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan oder Kabul


Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; allgemeine Gefahren; extreme Gefahr; verfassungskonforme Auslegung; Versorgungslage; Mangelernährung; Tee und Brot; Sperrwirkung; richterliche Überzeugungsbildung.;