(Kosten der Telekommunikationsüberwachung: Erstattung der Leitungskosten bei erfolglosen Anwählversuchen und mehrmonatiger Überwachung)
Nichtannahmebeschluss: Weite Auslegung des Begriffs "Telekommunikation" iSd § 100a StPO begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken - Überwachung des gesamten Internetverkehrs eines Beschuldigten als Telekommunikationsüberwachung iSd § 100a StPO