BGH, Urteil vom 19.02.2003 - XII ZR 67/00
Fundstelle
openJur 2010, 9670
  • Rkr:

Grundsatz zum Elternunterhalt zur Abzugsfähigkeit von Tilgungsleistungen vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen gilt auch beim Kindesunterhalt


a) Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ist ein von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeter Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB als - gemäß § 1609 ...


Familien- und Betreuungsrecht Zivilrecht
§§ 1603 Abs. 1, 1609, 1615 Abs. 1 BGB