1. Bei der Befristung im Rahmen des § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG BW handelt es sich nicht um eine isoliert anfechtbare Nebenbestimmung im Sinne von § 36 Abs. 1 oder 2 LVwVfG, sondern um eine Inhaltsbestim ...
1. Gegen den in §§ 24 Abs. 1, 25 GlüStV i. V. m. § 16 Abs. 2 und Abs. 3 AG GlüStV NRW normierten glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt für Spielhallen bestehen ebenso wie gegen das Mindestabstands ...
(Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SSpielhG vom Abstandsgebot