BGH, Urteil vom 20.11.2013 - XII ZR 77/12
Fundstelle
openJur 2013, 45808
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1. Gegen den in §§ 24 Abs. 1, 25 GlüStV i. V. m. § 16 Abs. 2 und Abs. 3 AG GlüStV NRW normierten glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt für Spielhallen bestehen ebenso wie gegen das Mindestabstands ...


(Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SSpielhG vom Abstandsgebot