LG Köln, Urteil vom 26.09.2013 - 20 O 497/12
Fundstelle
openJur 2013, 45761
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Kostentragungspflicht bei einem Parteiwechsel auf Klägerseite


1. Ein Parteiwechsel auf Klägerseite kann in der mündlichen Verhandlung erklärt werden. Der ausgeschiedene Kläger hat nur die bis zum Ausscheiden durch seine Klagerhebung verursachten Mehrkosten zu tr ...