rk.Beschluss BGH vom 10.11.2015:Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wurde zurückgewiesen. Az. BGH = VI ZB 11/15.
Das geforderte minimale Maß an Substantiierung hinsichtlich der gemäß § 487 Nr. 2 ZPO zu bezeichnenden Beweistatsachen ist jedenfalls dann nicht erreicht, wenn der Antragsteller in lediglich formelhaf ...
Selbständiges Beweisverfahren im Rahmen der privaten Unfallversicherung
Selbstständiges Beweisverfahren: Ärztliche Aufklärung als Gegenstand des Verfahrens; Prozesskostenhilfe bei Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Verbot der Ausforschung
Arzthaftungsstreitigkeit: Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Umstände bei einem Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens
1) Ein selbständiges Beweisverfahren ist unzulässig, wenn es der Ausforschung dient.2) Verschuldensfragen sind nicht Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens.