BGH, Beschluss vom 21.01.2003 - VI ZB 51/02
Fundstelle
openJur 2010, 9331
  • Rkr:

rk.Beschluss BGH vom 10.11.2015:Rechtsbeschwerde der Antragstellerin wurde zurückgewiesen. Az. BGH = VI ZB 11/15.


Das geforderte minimale Maß an Substantiierung hinsichtlich der gemäß § 487 Nr. 2 ZPO zu bezeichnenden Beweistatsachen ist jedenfalls dann nicht erreicht, wenn der Antragsteller in lediglich formelhaf ...


Zivilprozessrecht Prozess- und Verfahrensrecht
§ 487 Nr. 2 ZPO

Selbständiges Beweisverfahren im Rahmen der privaten Unfallversicherung


Selbstständiges Beweisverfahren: Ärztliche Aufklärung als Gegenstand des Verfahrens; Prozesskostenhilfe bei Behauptung eines ärztlichen Behandlungsfehlers; Verbot der Ausforschung


Arzthaftungsstreitigkeit: Glaubhaftmachung der anspruchsbegründenden Umstände bei einem Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens


1) Ein selbständiges Beweisverfahren ist unzulässig, wenn es der Ausforschung dient.2) Verschuldensfragen sind nicht Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens.


Arbeitsrecht