BGH, Urteil vom 09.01.2003 - IX ZR 175/02
Fundstelle
openJur 2010, 9158
  • Rkr:

1. Für die Verwirklichung der subjektiven Anfechtungsvoraussetzungen des § 133 Abs. 1 InsO genügt bereits bedingter Vorsatz, ein unlauteres Zusammenwirken von Schuldner und Gläubiger ist demgegenüber ...


1. Ein zurückgenommener Insolverzantrag kann ebenso wenig wie ein wirksam für erledigt erklärter Insolvenzantrag Grundlage für eine Anfechtung gemäß den §§ 130 ff. InsO sein. 2. Die Nichtberücksich ...