BGH, Urteil vom 17.12.2002 - XI ZR 90/02
Fundstelle
openJur 2010, 9126
  • Rkr:
LAG Schleswig-Holstein

Eine nach der letzten mündlichen Verhandlung des Berufungsgerichts erstellte Urkunde kommt als Restitutionsgrund nur dann ausnahmsweise in Betracht, wenn es sich um eine öffentliche Urkunde handelt, d ...


Mitversorgung eines Nachbargrundstücks über eine Fernheizungsanlage: Auslegung eines Versorgungsvertrags hinsichtlich einer Abrechnung der Heizkosten nach Verbrauch; Zurückbehaltungsrecht bei Verweigerung einer Belegeinsicht


Zweite Schmerzensgeldklage nach Verkehrsunfall: Rechtskraftwirkung des Ersturteils bei Behauptung neuer medizinischer Befunde