BGH, Urteil vom 27.11.2002 - XII ZR 295/00
Fundstelle
openJur 2010, 9033
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Keine Mutwilligkeit bei Verfahrenskostenhilfeantrag für ein Abänderungsverfahren wegen Leistungsunfähigkeit trotz Versäumung der Einwendungsfrist im vereinfachten Unterhaltsverfahren.


Fehlende Zulässigkeit einer isolierten Zusatzklage auf Altersvorsorgeunterhalt, wenn konkret ermittelter Elementarunterhalt bereits geltend gemacht und tituliert worden ist, ohne dass erkennbar eine N ...


Minderjährigenunterhalt: Berücksichtigung des Umzugs eines Unterhaltspflichtigen zur neuen Lebensgefährtin


Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber dem minderjährigen unverheirateten Kind: Obliegenheit des Unterhaltspflichtigen zur Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit Restschuldbefreiung