BGH, Urteil vom 28.11.2002 - I ZR 168/00
Fundstelle
openJur 2010, 8927
  • Rkr:

Personenbezogene Daten - Bestimmtheit des Klageantrags


Datenschutzrecht

Überlassung einer Datenkopie - Bestimmtheit des Klageantrags


1. Erfüllt der Arbeitgeber seine allgemeine Auskunftspflicht nach Art. 15 DSGVO überhaupt nicht, ist ein überwiegendes und zu schützendes Interesse des Arbeitgebers gegenüber den durch die Regelungen ...


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