1. Ist ein Steuererstattungsanspruch beim Eintritt des Güterstandes noch nicht entstanden, ist er auch nicht im Anfangsvermögen zu berücksichtigen. 2. Eine nach dem Endstichtag anfallende Vorfällig ...
Zugewinnausgleich: Behandlung von Geldzuwendungen; Berücksichtigung von Verbindlichkeiten