BGH, Urteil vom 05.11.2002 - VI ZR 416/01
Fundstelle
openJur 2010, 8835
  • Rkr:

Auswirkung einer Stundungsvereinbarung auf Fälligkeit der Bürgschaftsforderung


Geschäftsraummiete: Ausgleichsanspruch des Mieters bei abweichend von den Vorstellungen bei Vertragsschluss errichtetem Bürogebäude auf dem vermieteten Grundstück


Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche eines Mandanten/Architekten wegen Pflichtverletzungen in einem Beweissicherungsverfahren und im nachfolgenden Feststellungsprozess; verjährungshemmende Wirkung von Verhandlungen; Wiederaufnahme schlafender Verhandlungen