BGH, Urteil vom 06.11.2013 - VIII ZR 416/12
Fundstelle
openJur 2013, 45054
  • Rkr:

Stromlieferungsvertrag, Stromversorgungsstörung, Spannungseinbruch, Spannungsschwankung, Schadensersatz Elektrogerät, Homeserver, Hersteller, keine höhere Gewalt bei Störfall durch in fremden Eigentum stehender Windkraftanlage, kein Mitverschulden, Abzug "neu für alt"


Wohnraummiete: Berücksichtigung von Mieterwünschen bei der Farbwahl im Rahmen von Schönheitsreparaturen


Beendigung des Wohnraummietverhältnisses: Fristsetzung bei einem Schadensersatzanspruch wegen Eingriffen in die Substanz der Mietsache


Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen uneingeschränkten Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter


Wohnraummiete: Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung bei Schadensersatzanspruch gegen den Mieter wegen Beschädigung der Mietsache