BVerfG, Beschluss vom 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12
Fundstelle
openJur 2013, 41909
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Nichtannahmebeschluss: Verfassungswidrige fachgerichtliche Entscheidung stellt idR objektive Amtspflichtverletzung iSd § 839 BGB dar, ist allerdings nicht zwingend auch subjektiv vorwerfbar (verschuldet) - hier: erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Amtshaftungsansprüchen nach verfassungswidrigen Entscheidungen in einer Betreuungssache


1. Die Verfahrensführung des Richters wird im Entschädigungsprozess nach § 198 GVG - entsprechend den im Amtshaftungsprozess entwickelten Grundsätzen - nicht auf ihre Richtigkeit, sondern nur auf ihr ...


Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; Zulässigkeit des Antrags


1. Bei der Prüfung des Anspruchs auf gerichtlichen Rechtsschutz in angemessener Zeit kann es eine rund dreijährige gerichtliche Untätigkeit in der ersten Instanz des Ausgangsverfahrens rechtfertigen, ...


Ein Entschädigungsanspruch wegen immaterieller Nachteile infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens kann auch einer juristischen Person des Privatrechts zustehen.


Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens


Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer; Beschränkung auf einen Verfahrenszug; personenbezogener Anspruch; Anwaltskosten; Zinsanspruch


1. Bei der Prozessleitung verfügt das Ausgangsgericht über einen weiten Gestaltungsspielraum, den das Entschädigungsgericht allein unter dem Gesichtspunkt der ausreichenden Berücksichtigung des Anspru ...


1. Das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren ist nicht Teil des Gerichtsverfahrens iS des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (Anschluss an BVerwG vom 11.7.2013 - 5 C 23.1 ...


1. Ob ein Gerichtsverfahren unangemessen lange gedauert hat, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls und insbesondere der Prozessleitung des Ausgangsgerichts. ...


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