BAG, Urteil vom 16.07.2013 - 9 AZR 784/11
Fundstelle
openJur 2013, 41735
  • Rkr:
LAG Mecklenburg-Vorpommern

Ausbildungsverhältnis - Auflösungsantrag - Annahmeverzug


(Schadenersatz - vorzeitige Lösung des Ausbildungsverhältnisses nach § 23 BBiG)


1. Soweit Sachbezüge der Lebenshaltung der Ausbildenden dienen, können sie im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Ausbildungsvergütung in den Grenzen des § 17 Abs. 2 BBiG bei der Ermittlung ange ...


Praktische Tätigkeit iSd. § 7 Rettungsassistentengesetz (RettAssG); Anspruch auf angemessene Vergütung


Verbotswidrige Arbeitsvergütung; Privatschule in Sachsen


Angemessenheit der Ausbildungsvergütung; Verkehrsanschauung; durch Spenden Dritter finanzierte Ausbildungsvergütung


Angemessene Ausbildungsvergütung; Verkehrsanschauung


Im Zusammenhang mit einem unbezifferten Schadenersatzbegehren kann auch der obsiegende Kläger gegen ein Versäumnisurteil Berufung einlegen.