Einleitung eines Disziplinarverfahrens als Nötigung
Strafverfahren wegen Vollrausch: Strafaussetzung zur Bewährung bei einschlägigen Vorstrafen und Alkoholrückfall des Angeklagten
Hat die Staatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen (wegen Strafklageverbrauch) nach einer Strafanzeige keinerlei Ermittlungen ausgeführt, so kann sie durch gerichtliche Entscheidung nach §§ 172 ff StP ...
Bindungswirkung von Feststellungen im Strafurteil