OLG Köln, Urteil vom 23.08.2013 - 6 U 27/13
Fundstelle
openJur 2013, 41463
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Die Übernahme von verschiedenen kombinierbaren Gestaltungselementen begründet nicht den Vorwurf der systematischen Nachahmung, sofern der die wettbewerbliche Eigenart maßgeblich begründende Namenszug ...