Annahme von Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson; Ermittlung des Mindestaufwands von 14 Stunden
Rentenversicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen - Ermittlung der Mindeststundenzahl - Berücksichtigung des Hilfebedarfs für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung