Gruppenversicherung II
Sowohl § 34d GewO als auch § 5 TMG sind Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3 a UWG. Die Aufzählung des § 5 Abs.1 Nr.4 TMG ist abschließend. Das Versicherungsvermittlerregister unterfällt daher nich ...
Ein Versicherungsvertreter, dem eine Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO als Versicherungsvertreter erteilt worden ist und der in zumindest 9 Fällen - noch bei nicht von ihm vertretenen Versicherern vert ...
Einer Vereinbarung zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung und einem privaten Versicherungsunternehmen über einen weltweiten kostenlosen Auslandskrankenversicherungsschutz für alle Versicherte ...