OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2013 - 9 U 12/13
Fundstelle
openJur 2013, 41078
  • Rkr:

ununterbrochene Mittellinie, faktisches Überholverbot, Überholen in der Kolonne


Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vertrauen auf die Beachtung des Vorrangs des bevorrechtigten fließenden Verkehrs; Sorgfaltspflichten des Vorfahrtsberechtigten bei Vorbeifahrt an einer Verkehrslücke in einer Fahrzeugkolonne; Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten


Lückenrechtsprechung


Leitsatz: 1. Das Vorfahrtsrecht entbindet den Verkehrsteilnehmer, der an einer zum Stillstand gekommenen Fahrzeugkolonne links vorbeifährt, nicht von der Pflicht auf größere Lücken in der Kolonne zu ...


Faktisches Überholverbot, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit


Ein Motorradfahrer, der eine vor einer Ampel wartende Fahrzeugkolonne überholt, ohne dass hierfür eine weitere Fahrtrichtungsspur zur Verfügung steht, verstößt gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot ...


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