Ausbildungsunterhalt: Anspruch eines volljährigen Kindes auf Finanzierung einer weiteren Ausbildung nach Abbruch vorheriger Ausbildungen bei Vorliegen besonderer Gründe
Kindesunterhalt: Begründung eines Unterhaltsanspruchs durch Vereinbarung; konkrete Bedarfsbemessung; Berücksichtigung fiktiv zuzurechnender Einkünfte des Unterhaltspflichtigen
Hat der Vater eines volljährigen Kindes keine Kenntnis über dessen Absicht, ein Studium aufzunehmen, hat das Kind, das nach Erlangung der Hochschulreife eine studiennahe Berufsausbildung absolviert un ...
Volljährige Kinder können während des freiwilligen sozialen Jahres auch dann einen Unterhaltsanspruch haben, wenn dies nicht zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildun ...