BGH, Urteil vom 18.05.2000 - III ZR 180/99
Fundstelle
openJur 2010, 8202
  • Rkr:

Verstoß gegen § 136a Abs. 1 S. 3 StPO durch Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (hier: Ablegung eines Geständnisses gegen das Versprechen keinen Haftbefehl zu beantragen)


Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über hinreichenden Tatverdacht; Glaubhaftigkeitsprüfung der Belastungszeugin bei Aussage gegen Aussage Konstellation


1. Bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht steht dem Tatgericht auch im Falle der Nichteröffnung gem. § 204 StPO ein erheblicher Beurteilungsspielraum zu. 2. Die sofortige B ...


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