Erinnerung gegen den Kostensatz wegen Bedürftigkeit
Keine Erstattung vereinbarter Stundensatz-Honorare des Prozessbevollmächtigten im Kostenfestsetzungsverfahren - Bindung des Kostensenats an Entscheidungen des Klagesenats
Keine Erstattung fiktiver Stundensatz-Honorare und fiktiver Hinzuziehungskosten im Vorverfahren bei Selbstvertretung im Kostenfestsetzungsverfahren - Bindung des Kostensenats an Entscheidungen des Klagesenats
1. Eine Erinnerung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden. 2. Die im Hauptsacheverfahren getroffenen Entscheidungen und Verfügungen sind einer Überpr ...