BAG, Beschluss vom 10.07.2013 - 7 ABR 83/11
Fundstelle
openJur 2013, 37343
  • Rkr:

Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Geheimheit der Wahl führt zur Ungültigkeit der Personalratswahl.


Betriebsratswahl - Anfechtung - Öffnung der Freiumschläge


Ein Verstoß des Wahlvorstandes gegen wesentliche Wahlvorschriften liegt vor, wenn dieser die Freiumschläge nicht, wie nach § 12 Abs. 1 S. 1 SchwbWO geboten, in öffentlicher Sitzung geöffnet hat. Diese ...


Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Wahl liegt vor, wenn Wahlbewerber sich nicht -wie die übrigen Wahlbewerber- darauf beschränken, Wahlwerbung auf der vom Arbeitgeber im Intrane ...


Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter - öffentliche Stimmauszählung - Verhinderung


1. Die Öffnung der Freiumschläge der Briefwähler hat gemäß § 26 Absatz 1 Wahlordnung BetrVG in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstands zu erfolgen. Dies erfordert, dass Ort und Zeitpunkt sowie Gegensta ...


Gemeinschaftsbetrieb; Gemeinschaftsbetriebsrat; Wahlanfechtung; Wahllokal; Stimmauszählung; Briefwähler


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