OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2013 - 13 A 1100/12
Fundstelle
openJur 2013, 36925
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Die Anwendung der Zweifelsfallregelung des § 2 Abs. 3a AMG führt nicht zu einer tatsächlichen Abschaffung stofflicher Medizinprodukte.


Voraussetzung für die Anwendung des § 2 Abs. 3a AMG n. F. ist die positive Feststellung der Arzneimitteleigenschaft des betreffenden Präparats sowie, dass es unter die Definition etwa eines Lebensmitt ...


1. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann durch Feststellungsbescheid über die arzneimittelrechtliche Zulassungspflicht eines als Nahrungsergänzungsmittel angebotenen Pro ...