1. Die gerichtliche Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts ist auch für konkurrierende deliktische Ansprüche selbst dann begründet, wenn der Haftungszeitraum des § 44 BörsG abg ...
1. Die gerichtliche Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts ist auch für konkurrierende deliktische Ansprüche selbst dann begründet, wenn der Haftungszeitraum des § 44 BörsG abg ...