BGH, Urteil vom 26.09.2000 - VI ZR 279/99
Fundstelle
openJur 2010, 7829
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1. Die gerichtliche Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts ist auch für konkurrierende deliktische Ansprüche selbst dann begründet, wenn der Haftungszeitraum des § 44 BörsG abg ...


1. Die gerichtliche Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts ist auch für konkurrierende deliktische Ansprüche selbst dann begründet, wenn der Haftungszeitraum des § 44 BörsG abg ...