BGH, Urteil vom 28.09.2000 - IX ZR 279/99
Fundstelle
openJur 2010, 7779
  • Rkr:
§§ 667, 681 BGB

Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch Bauträger als Treuhänder; Rechtsbesorgung als Nebenzweck des Bauträgervertrages; Abgrenzung zulässige und unzulässige Rechtsbesorgung


Ein Treuhänder ist trotz Nichtigkeit der Treuhandabrede nicht nach den Rechtsgrundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zur Herausgabe derjenigen Geldmittel verpflichtet, die er in Ausführung des ...