Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch Bauträger als Treuhänder; Rechtsbesorgung als Nebenzweck des Bauträgervertrages; Abgrenzung zulässige und unzulässige Rechtsbesorgung
Ein Treuhänder ist trotz Nichtigkeit der Treuhandabrede nicht nach den Rechtsgrundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zur Herausgabe derjenigen Geldmittel verpflichtet, die er in Ausführung des ...