VG Münster, Urteil vom 29.08.2013 - 5 K 1319/12
Fundstelle
openJur 2013, 35615
  • Rkr:

Der Anspruch auf finanziellen Ausgleich von Vorgriffsstunden unterliegt der allgemeinen Verjährung nach §§ 194 ff. BGB.


Beihilfe -Ersatzbeschaffung eines Hörgerätes-


Zum Verhältnis von § 33 EStG, § 33b EStG und § 35a EStG im Zusammenhang mit Aufwendungen für einen Epilepsie- bzw. Anfallswarnhund


Beihilfe zu den Aufwendungen für psychotherapeutischer Behandlungen


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