LG Mönchengladbach, Urteil vom 04.09.2013 - 2 S 48/13
Fundstelle
openJur 2013, 35475
  • Rkr:

Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Nichtzulassung der Revision - Gegenstandswertfestsetzung


Stattgebender Kammerbeschluss: Verjährung von Rückforderungsansprüchen bzgl Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des Anspruchs auf Justizgewährung durch Nichtzulassung der Berufung


Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 durch Nichtzulassung der Revision zum BGH trotz Vorliegens einer klärungsfähigen und klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Erstattung unberechtigt erhobener Darlebensbearbeitungsgebühren


Der bereicherungsrechtliche Rückforderungsanspruchs wegen eines unwirksam vereinbarten Bearbeitungsentgelt in einem Darlehensvertrag von 2009 war 2013 noch nicht verjährt.