Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2013 - L 5 R 863/12
Fundstelle
openJur 2013, 35195
  • Rkr:
LSG Niedersachsen-Bremen
vom 19.12.2012 - L 2 R 26/11
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Bayerisches LSG
vom 02.05.2013 - L 5 R 263/13

Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Familienhelfer für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - Gesamtabwägung aller in Betracht kommenden Umstände


BFH
vom 14.06.1985 - VI R 152/82

Tätigkeiten eines Betriebswirts, der selbst nicht Handwerksmeister ist, können in einem dem Meisterzwang der Handwerksordnung unterliegenden Betrieb nur in abhängiger Beschäftigung ausgeübt werden, nicht aber in selbständiger Tätigkeit.


Sozialrecht Öffentliches Recht
BSG
vom 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R
BVerfG
vom 20.05.1996 - 1 BvR 21/96
BFH
vom 23.10.1992 - VI R 59/91

1. Die für die Gewährung von Arbeitslosenhilfe in § 138 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 9 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) vorgeschriebene Einkommensanrechnung unter nicht dauernd getrennt lebenden Ehegat ...


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