Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Familienhelfer für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung - Gesamtabwägung aller in Betracht kommenden Umstände
Tätigkeiten eines Betriebswirts, der selbst nicht Handwerksmeister ist, können in einem dem Meisterzwang der Handwerksordnung unterliegenden Betrieb nur in abhängiger Beschäftigung ausgeübt werden, nicht aber in selbständiger Tätigkeit.
Sozialversicherungspflicht; Anfrageverfahren; Entscheidung der DRV Bund auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses möglich; Zustimmungsbedürftigkeit eines Bundesgesetzes
Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines Luftfahrtunternehmens; indizielle Bedeutung der Regelungen eines Dienstvertrages; Maßgeblichkeit der tatsächlichen Verhältnisse bei der Abweichung von Vereinbarungen; Unerhebl ...
Sozialversicherungspflicht; GmbH-Gesellschafter; Mehrheitsgesellschafter; abhängige Beschäftigung; selbstständige Tätigkeit; Vermutung; Nichtigkeit des Treuhandvertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung