1. Die offene Anlehnung an einen bekannten Slogan stellt sich jedenfalls dann als wettbewerblich unlauter dar, wenn - wie bei der Formulierung Geiz ist Geil, wenn Sie an der Kasse merken, dass wir an ...
Berufswidrige Werbung für Online-Rechtsberatung
Markenverletzung: Rechtsmißbräuchliche Mehrfachverfolgung; Verwechslungsgefahr zwischen "Hot Chili" und "Chili works"