BGH, Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 559/11
Fundstelle
openJur 2013, 34600
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Für einen Anspruch nach dem OEG müssen die konkreten Taten benannt und zeitlich eingeordnet werden. Für die Beurteilung der Rechtwidrigkeit körperlicher Züchtigungen von Kindern kommt es auf das zum T ...


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