Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - Abweichung vom Kopfteilprinzip - auswärtige Unterbringung und Ausbildung des Kindes in einem Rehabilitationszentrum - regelmäßige Besuche an Wochenenden und in den Ferien
Kostensenkungsobliegenheit nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II nur bei Kenntnis einer konkreten, bedarfsgerechten und angemessenen Unterkunftsalternative; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sind bei Mehrpersonenhaushalten nicht nach dem „Kopfteilprinzip“ zu bestimmen