Haftung bei Forderungsabtretung
Urkundsprozess, Darlehenszinsen
Kommanditistenhaftung: Rückzahlung von nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Ausschüttungen
Kommanditistenhaftung: Rückforderung nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Ausschüttungen durch Insolvenzverwalter
§ 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) enthält eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des D ...