ÖKO-TEST III
Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht (mehr) lizenzierten Fotos auf Produktumverpackungen
a) Der Patentverletzer hat auch nach Verjährung des Schadensersatzanspruchs den Gewinn, den er durch die Patentverletzung erzielt hat, als auf Kosten des Verletzten erlangt nach den Vorschriften übe ...