Kindesunterhalt: Voraussetzungen für die Freistellung des nicht betreuenden Elternteils von der Haftung für den Barunterhalt
a) Angemessene Aufwendungen, die dem Unterhaltspflichtigen für Besuche eines unterhaltsberechtigten Elternteils im Heim entstehen, mindern grundsätzlich die Leistungsfähigkeit. b) Auch bei zusammen ...