BGH, Beschluss vom 10.07.2013 - XII ZB 297/12
Fundstelle
openJur 2013, 32207
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1. Ein in einem Unterhaltsverfahren abgegebenes Anerkenntnis kann widerrufen werden, wenn ein nachträglich entstandener Abänderungsgrund i.S.d. § 323 Abs. 1 ZPO, § 238 FamFG gegeben ist. Ein Widerruf ...


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